Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich! Dies verhindert längere Wartezeiten und dient Ihrem Interesse an einer zügigen und effektiven Bearbeitung Ihrer Anliegen und erspart in vielen Fällen ein nochmaliges Erscheinen. Sie erfahren u.a. welche Unterlagen mitzubringen sind.
Allgemeine Fragen beantwortet auch der ServicePoint der Justiz unter +49 800 9632147,
E-Mail: servicepoint@justiz.hessen.de
Bitte reichen Sie Anträge auf Beratungshilfe, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch sowie Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen grundsätzlich schriftlich ein.
Falls dies nicht möglich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Zur Vereinfachung wurden hauseigene Anträge gestaltet bzw. wird der vorgeschriebene Antrag auf Beratungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Anträge liegen in der Wachtmeisterei aus oder können hier heruntergeladen werden.